01. Name und Sitz des Vereins
- Unter dem Namen "Kulturforum Basel-Regio" (vorm. "Kulturforum Novartis Syngenta") besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss. Art. 60 ff. ZGB.
- Der Verein ist parteipolitisch ungebunden und konfessionell neutral.
04. Finanzielle Mittel
Diese setzen sich zusammen aus:
- den Mitgliederbeiträgen
- Werbeeinnahmen
- Gönnerbeiträgen
05. Organisation
Die Organe des Kulturforums sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
06. Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
- Genehmigung des Protokolls
- Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten
- Genehmigung des Kassaberichtes und Bericht der Kontrollstelle
- Entlastung des Vorstandes (Décharge)
- Wahlen
des Tagespräsidenten
des Präsidenten
des Kassiers
der Kontrollstelle
des übrigen Vorstandes - Ausschluss von Mitgliedern
- Festsetzung des Jahresbeitrags/Kompetenzbetrags des Vorstandes
- Statutenrevision
- Anträge des Vorstandes
- Anträge von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins
07. Einberufung der Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr nach Abschluss des Vereinsjahres, das vom 1.1. bis 31.12. dauert, stattfinden.
- Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Sie erfolgen entweder auf Verlangen des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von mindestens 100 Mitgliedern an den Präsidenten.
- Einberufungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen unter Bekanntgabe der Traktanden durch Veröffentlichung im Bulletin. Sie haben mindestens 30 Tage vorher zu erfolgen.
08. Beschlussfassung und Wahlen
- Wahlen und Beschlüsse erfolgen in der Regel in offener Abstimmung, sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst.
- Die Beschlussfassung erfolgt durch das einfache Mehr der Stimmen.
- Bei Stimmengleichheit in Sachfragen entscheidet der/die Vorsitzende.
- Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los.
10. Vorstand
Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt für eine Amtsdauer von 3 Jahren:
- den Vorstand, der aus mindestens 7 Mitgliedern besteht,
Der/die Präsident/in wird einzeln gewählt, die übrigen Vorstandsmitglieder können in globo gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Eine Wiederwahl ist möglich. - Die Kontrollstelle: (1. und 2. Revisor/in)
Eine Wiederwahl ist möglich.
11. Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes
Diese sind:
- Erarbeitung und Organisation/Durchführung des Kulturangebotes
- Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Vollzug der an der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse
- Vertretung des Vereins nach innen und aussen
- Aufnahme von Mitgliedern